Aufnahmevoraussetzungen

Hauptfach-Eignungsprüfung in der Fachrichtung Musical:
Prüfungszeit 10-15 Minuten

Die Teilnehmenden sollen mindestens drei Songs aus stilistisch unterschiedlichen Bühnen-Stücken präsentieren. Alle Songs sollen darstellerisch interpretiert werden. (Die Performance kann in Form einer zusammenhängenden Geschichte präsentiert werden und kann unter ein Motto gestellt werden.) Es müssen nicht nur sängerische, sondern auch tänzerische und schauspielerische Qualitäten gezeigt
werden.

  • Die Performance soll mindestens einen Song aus einem „klassischen“ Musical vor 1960 enthalten.
  • Songs können auch in deutscher Übersetzung vorgetragen werden.
  • Ausgeschlossen sind Werke aus den Bereichen Oper, Oratorium und Kunstlied
  • Die Performance soll eine Ballade (langsamer Song) und einen Uptempo-Song (schneller Song) enthalten.
  • Mindestens ein gesprochener Monolog aus einem Musical oder Schauspielsoll enthalten sein (dieser kann auch mit einem Song verbunden sein).
  • Mindestens ein Song soll in eine Tanzchoreografie eingebunden werden.
  • Eventuelles Umkleiden während der Prüfung ist in der Prüfungszeit inbegriffen, es soll den Gesamtfluss der Darbietung nicht unterbrechen.
  • Das gesamte Programm muss auswendig vorgetragen werden.
  • Ein Song mit Tanzchoreografie darf mit Playback gesungen werden.
  • Der Vortrag eines Songs kann mit Mikrophon oder Headset erfolgen.
  • Die Bereitstellung von Noten für die Jury und den Korrepetitor ist notwendig.

 

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