schulgeld

Nach Abzug des Schulgeldersatzes durch die Regierung von Schwaben beträgt der Eigenanteil
50 €/Unterrichtsmonat (=11 Monate/Schuljahr).

Schülerinnen/Schüler der Berufsfachschule für Musik in Krumbach erhalten Schulgeldersatz, wenn sie die Ausbildung selbst finanzieren. Der Schulgeldersatz kann nach Aufnahme der Ausbildung von der Schule beantragt werden. Der Schulgeldersatz wird voll gutgeschrieben und mit dem Schulgeld verrechnet. Die Förderung durch BAföG bleibt davon unberührt (Beim BAföG-Antrag ist der Bezug des Schulgeldersatzes anzugeben!).

Der Schulgeldersatzanspruch wird mit dem Abschluss des Schulvertrages an die „Berufsfachschule für Musik gemeinnützige Schulträger GmbH“ abgetreten. Wird den Schülerinnen/Schülern das Schulgeld im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung ersetzt, ist der entsprechende Förderbescheid bei der Anmeldung vorzulegen. Der Eigenanteil am Schulgeld erhöht sich in diesem Fall um die Höhe der anderweitigen öffentlichen Förderung. Der Schulgeldersatz ist nachrangig.

Eine Schulgeldreduzierung kommt bei nachgewiesener Bedürftigkeit in Betracht. Dazu bedarf es der Vorlage eines Bescheides nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe).

Förderung
Die Ausbildungsförderung durch BAföG ist evtl. möglich.